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Die Wasseragentur
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Durch das erste Wassergesetz von 1964
wurde die Wasseragentur als öffentliches Unternehmen des
Staates mit administrativem Charakter, mit der Rechtspersönnlichkeit
und mit finanzieller Autonomie geschaffen. Es trat 1968, vor
36 Jahren, in Kraft. Der Gesetzgeber beauftragt die Wasseragentur
damit, die Tätigkeiten für das allgemeine Wohl im
Einzugsgebiet (Studien, Untersuchungen, Arbeiten ....) zu erleichtern.
Sein Auftrag betrifft den großen Bereich Kampf gegen die
Verschmutzung der Gewässer, den Schutz und die Wiederherstellung
der Wasserquellen (Flüsse und Grundwasser) und der natürlichen
aquatischen Lebensräume, die Rückgewinnung der Wasserqualität
mit dem Ziel der dauerhaften Entwicklung sowie der Sicherheit
und der öffentlichen Gesundheit. |
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Die Wasseragentur greift (Abgaben
und Hilfen) in bereits vorbereitete mehrjährige vom Verwaltungsrat
und vom Einzugsgebietkomitee bewerteten Programme ein. Ihre
Einnahmen sind Abgaben, die sie von den Wasserverbrauchern
(Einwohner, Akteure im Bereich Wirtschaft) einnimmt. Sie gewährt
den privaten oder öffentlichen Bauherren finanzielle
Hilfen. Sie muss die natürliche Umgebung kennen, technische
Lösungen definieren, planen, programmieren, intervenieren,
kontrollieren, informieren, sensibilisieren, Projekte und
Beziehungen zu Ihren Partnern gewährleisten (Körperschaften,
Akteure im Bereich Wirtschaft, Vereinigungen, internationale
Beziehungen...). Das ist die Aufgabe der 200 Beschäftigten,
die in der Rhin-Meuse Wasseragentur arbeiten. |
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In Frankreich gibt es 6 Wasseragenturen,
die die sieben Einzugsgebiete im Mutterland abdecken. In den
Übersee-Departements werden Wasserämter eingerichtet.
Wie alle öffentlichen Unternehmen wird die Wasseragentur
vom Verwaltungsrat (beratendes Organ) und einem Direktor (Exekutive)
geleitet. Der Minister für Ökologie und dauerhafte
Entwicklung und der Haushaltsminister üben über das
Unternehmen die Aufsicht im Bereich Verwaltung und Finanzen
aus. Sie bestimmen einen Regierungskommissar. Der Direktor der
Wasseragentur ist Daniel Boulnois. |
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Das Einzugsgebietkomitee |
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Das Einzugsgebietkomitee wurde durch
das erste Wassergesetz von 1964 ins Leben gerufen. Es sammelt
die öffentlichen Instanzen, die regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften und die Wasserverbraucher und hat
einen sehr weit gefassten Kompetenzbereich (öffentliche
Gesundheit, Aktivitäten im wirtschaftlichen und humanitären
Bereich, im biologischen Bereich, der Erhaltung der Gewässer...).
Das Einzugsgebietkomitee erlässt auf Vorschlag des Verwaltungsrates
einen Bescheid entsprechend den Sätzen (und der Berechnung
bestimmter Veranlagungen), mit denen die Eingriffe der Wasseragentur
im Rahmen mehrjähriger Programme finanziert werden. Das
Komitee wählt aus seinen Reihen die Verwalter der Wasseragentur.
Im Wassergesetz von 1992 wird das Einzugsgebietkomitee mit der
Ausarbeitung des Planes zur Nutzung und Verwaltung des Wassers
und der Gewässer (Schema directeur d’aménagement
et de gestion des eaux : SDAGE) beauftragt. Im Rahmen der Implementierung
der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird die Rolle
des Einzugsgebietskomitee, den SDAGE zu prüfen, bestätigt.
(näheres siehe...) |
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Es gibt sechs Einzugsgebietkomitees
im Mutterland. Hinzu kommen die Einzugsgebietkomitees von Guyana,
Gouadeloupe, Martinique, Réunion und Korsika. Den Vorsitz
im Einzugsgebietskomitee Rhin-Meuse hat Claude Gaillard, Abgeordneter
von Meurthe und Moselle, Quästor der Nationalversammlung
und Berater der Region Lothringen. |
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Der Verwaltungsrat |
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Der Rat regelt die allgemeinen Angelegenheiten
der Wasseragentur. Die 34 Mitglieder (für 6 Jahre gewählt
oder ernannt) bereiten mehrjährige Programme zum Eingreifen
vor, beraten über die Veranlagung und die Sätze der
Abgaben (Diese werden dem Einzugsgebietkomitee zur Bekanntmachung
vorgelegt.), die Zuteilung finanzieller Hilfen an Personen des
öffentlichen und privaten Rechts für Arbeiten im Bereich
Wasser im Interesse des allgemeinen Wohls, den Beitrag der Wasseragentur
für Studien und Untersuchungen, den Haushalt, allgemeine
Organisation ... und alle Fragen, die ihm der Minister für
Wirtschaft und dauerhafte Entwicklung oder der Direktor, der(=die
Wasseragentur) für das Sekretariat zuständig ist ,
vorlegt. Der Präsident wird vom Staatspräsidenten
ernannt und beruft viermal im Jahr den Rat ein. Seine Beschlüsse
sind auszuführen, es sei denn der Minister stellt sich
dem im Folgemonat entgegen. Die Beschlüsse im Bereich Finanzen
werden ebenfalls dem Haushaltsminister zur Genehmigung vorgelegt.
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Die Ausschüsse |
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Die Einzugsgebietorgane (Einzugsgebietkomitee und/oder
Verwaltungsrat) können zur Prüfung bestimmter
wichtiger Akten und zur Vorbereitung von Arbeiten die Bildung
von Ausschüssen beschließen, über deren
Zusammensetzung sie entscheiden. Die Zusammensetzung kann
um andere Vertreter als diejenigen der Versammlungen ausgeweitet
werden, um so möglichst viele Meinungen einzuholen.
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