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mis à jour le 28-Oct-2004

Die Wasseragentur

Durch das erste Wassergesetz von 1964 wurde die Wasseragentur als öffentliches Unternehmen des Staates mit administrativem Charakter, mit der Rechtspersönnlichkeit und mit finanzieller Autonomie geschaffen. Es trat 1968, vor 36 Jahren, in Kraft. Der Gesetzgeber beauftragt die Wasseragentur damit, die Tätigkeiten für das allgemeine Wohl im Einzugsgebiet (Studien, Untersuchungen, Arbeiten ....) zu erleichtern. Sein Auftrag betrifft den großen Bereich Kampf gegen die Verschmutzung der Gewässer, den Schutz und die Wiederherstellung der Wasserquellen (Flüsse und Grundwasser) und der natürlichen aquatischen Lebensräume, die Rückgewinnung der Wasserqualität mit dem Ziel der dauerhaften Entwicklung sowie der Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit.
   

Die Wasseragentur greift (Abgaben und Hilfen) in bereits vorbereitete mehrjährige vom Verwaltungsrat und vom Einzugsgebietkomitee bewerteten Programme ein. Ihre Einnahmen sind Abgaben, die sie von den Wasserverbrauchern (Einwohner, Akteure im Bereich Wirtschaft) einnimmt. Sie gewährt den privaten oder öffentlichen Bauherren finanzielle Hilfen. Sie muss die natürliche Umgebung kennen, technische Lösungen definieren, planen, programmieren, intervenieren, kontrollieren, informieren, sensibilisieren, Projekte und Beziehungen zu Ihren Partnern gewährleisten (Körperschaften, Akteure im Bereich Wirtschaft, Vereinigungen, internationale Beziehungen...). Das ist die Aufgabe der 200 Beschäftigten, die in der Rhin-Meuse Wasseragentur arbeiten.

   
In Frankreich gibt es 6 Wasseragenturen, die die sieben Einzugsgebiete im Mutterland abdecken. In den Übersee-Departements werden Wasserämter eingerichtet. Wie alle öffentlichen Unternehmen wird die Wasseragentur vom Verwaltungsrat (beratendes Organ) und einem Direktor (Exekutive) geleitet. Der Minister für Ökologie und dauerhafte Entwicklung und der Haushaltsminister üben über das Unternehmen die Aufsicht im Bereich Verwaltung und Finanzen aus. Sie bestimmen einen Regierungskommissar. Der Direktor der Wasseragentur ist Daniel Boulnois.
   
 

Das Einzugsgebietkomitee

Das Einzugsgebietkomitee wurde durch das erste Wassergesetz von 1964 ins Leben gerufen. Es sammelt die öffentlichen Instanzen, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die Wasserverbraucher und hat einen sehr weit gefassten Kompetenzbereich (öffentliche Gesundheit, Aktivitäten im wirtschaftlichen und humanitären Bereich, im biologischen Bereich, der Erhaltung der Gewässer...).
Das Einzugsgebietkomitee erlässt auf Vorschlag des Verwaltungsrates einen Bescheid entsprechend den Sätzen (und der Berechnung bestimmter Veranlagungen), mit denen die Eingriffe der Wasseragentur im Rahmen mehrjähriger Programme finanziert werden. Das Komitee wählt aus seinen Reihen die Verwalter der Wasseragentur. Im Wassergesetz von 1992 wird das Einzugsgebietkomitee mit der Ausarbeitung des Planes zur Nutzung und Verwaltung des Wassers und der Gewässer (Schema directeur d’aménagement et de gestion des eaux : SDAGE) beauftragt. Im Rahmen der Implementierung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird die Rolle des Einzugsgebietskomitee, den SDAGE zu prüfen, bestätigt. (näheres siehe...)
   
Es gibt sechs Einzugsgebietkomitees im Mutterland. Hinzu kommen die Einzugsgebietkomitees von Guyana, Gouadeloupe, Martinique, Réunion und Korsika. Den Vorsitz im Einzugsgebietskomitee Rhin-Meuse hat Claude Gaillard, Abgeordneter von Meurthe und Moselle, Quästor der Nationalversammlung und Berater der Region Lothringen.
   
 

Der Verwaltungsrat

Der Rat regelt die allgemeinen Angelegenheiten der Wasseragentur. Die 34 Mitglieder (für 6 Jahre gewählt oder ernannt) bereiten mehrjährige Programme zum Eingreifen vor, beraten über die Veranlagung und die Sätze der Abgaben (Diese werden dem Einzugsgebietkomitee zur Bekanntmachung vorgelegt.), die Zuteilung finanzieller Hilfen an Personen des öffentlichen und privaten Rechts für Arbeiten im Bereich Wasser im Interesse des allgemeinen Wohls, den Beitrag der Wasseragentur für Studien und Untersuchungen, den Haushalt, allgemeine Organisation ... und alle Fragen, die ihm der Minister für Wirtschaft und dauerhafte Entwicklung oder der Direktor, der(=die Wasseragentur) für das Sekretariat zuständig ist , vorlegt. Der Präsident wird vom Staatspräsidenten ernannt und beruft viermal im Jahr den Rat ein. Seine Beschlüsse sind auszuführen, es sei denn der Minister stellt sich dem im Folgemonat entgegen. Die Beschlüsse im Bereich Finanzen werden ebenfalls dem Haushaltsminister zur Genehmigung vorgelegt.
   
 

Die Ausschüsse

Die Einzugsgebietorgane (Einzugsgebietkomitee und/oder Verwaltungsrat) können zur Prüfung bestimmter wichtiger Akten und zur Vorbereitung von Arbeiten die Bildung von Ausschüssen beschließen, über deren Zusammensetzung sie entscheiden. Die Zusammensetzung kann um andere Vertreter als diejenigen der Versammlungen ausgeweitet werden, um so möglichst viele Meinungen einzuholen.

 
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